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AGB - Stand 01.2024 .

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Marlies Jobstmann, BSc, MSc
Telefonnummer: +43 660 7600 620
Fax: +43 316 23 11 23 3939
Email: office@logopaedie-jobstmann.at

Praxis Seiersberg:
Schmölzerweg 8
8054 Seiersberg-Pirka

Praxis Lieboch:
Packer Straße 87, 1. Stock
8501 Lieboch

 

Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (= Überweisungsschein). Diese muss Folgendes beinhalten:

  • Ihre persönlichen Daten
  • eine medizinische Diagnose
  • eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung
  • eine exakte Aufschlüsselung der Einheiten und Minuten

Chefärztliche Bewilligung Ihres Kranken­versicherungs­trägers

Sie benötigen eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung bzw. Übernahme der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie.
Sie kommen mit Ihrer ärztlichen Verordnung zur Logopädin, diese Verordnung muss gemeinsam mit einem logopädischen Bericht von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse mit „Erbetung zur chefärztlichen Bewilligung“ eingereicht werden. Das Vorliegen einer Bewilligung des Krankenversicherungsträgers ist keine Voraussetzung für den Beginn der Therapie und hat auf die Zahlungsverpflichtung der/des Patient_in gegenüber der Logopädin keinen Einfluss. Angaben Ihrer Logopädin darüber, ob eine Bewilligung der Therapien durch die zuständige Krankenversicherung voraussichtlich erfolgen wird, sind stets unverbindlich und unabhängig von der Verpflichtung der/des Patient_in, die Kosten der Therapie in jedem Fall direkt an die Logopädin zu bezahlen.

Verrechnung der Behandlungs­kosten

Die Kosten pro Zeiteinheit am und für die/den Patient_in werden Ihnen vor Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihre Logopädin ist Wahltherapeutin, das bedeutet, dass Ihre Logopädin keine direkte Verrechnung mit den Krankenkassen vornimmt.

Wahltherapeut_innenverrechnung: Sie begleichen die Kosten bei der Logopädin und suchen danach bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Kosten an. Dazu benötigen Sie den Original-Überweisungsschein, die chefärztliche Bewilligung, die Original-Honorarnote Ihrer Logopädin sowie Ihre Zahlungsbestätigung. Ob Ihre Krankenversicherung die Kosten zur Gänze oder teilweise übernimmt, ist von Ihnen selbst mit Ihrer Krankenkasse abzustimmen. Da der Krankenversicherungsträger alleine über die Kostenübernahme entscheidet, ist Ihre Logopädin nicht in der Lage, über das Ausmaß der Kostenübernahme durch die Kasse verbindliche Auskünfte zu erteilen.

Honorarnoten

Sie erhalten je nach Absprache entweder nach Beendigung eines Therapieblocks (im Regelfall 10 Therapieeinheiten) oder am Monatsende die Honorarnote für die bereits geleisteten Therapieeinheiten Ihrer Logopädin. Diese ist mit einer Original-Honorarnote, einer Kopie dieser Honorarnote und einem Erlagschein versehen. Die Summe ist, so wie auf der Honorarnote gekennzeichnet, nach Erhalt binnen einer Woche auf die auf der Honorarnote angegebene Bankverbindung einzuzahlen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so behält sich die Logopädin vor, angemessene Mahngebühren zu verrechnen. Für die erste Mahnung fällt eine Gebühr von 10 Euro an. Die Logopädin behält sich weiters vor, im Fall von nicht eingehaltenen Zahlungsfristen Therapien vorzeitig zu beenden und den Therapieplatz bei Bedarf anderen PatientInnen zu überlassen.

Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist die Logopädin auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, alle relevanten Unterlagen mitzubringen, insbesondere Befunde, Verordnungen oder Zuweisungen von Fachärzt_innen oder Krankenanstalten.

Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

Logopädische Behandlung kann in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden.
Die Leistung der Logopädin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen, wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung
  • Administration
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation
  • Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers)

Grundsätze der Therapie Ihrer Logopädin

Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl. Nr. 460/1992 in der jeweils geltenden Fassung.

Wissenschaft: Die Logopädin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll oder notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.

Dokumentation: Die Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Logopädin. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihr. Einsicht in die Dokumentation ist der Patientin/dem Patienten auf Wunsch möglich.

Interdisziplinärer Austausch

Um eine qualitativ hochwertige logopädische Therapie gewährleisten zu können bzw. um zum Wohle der/des Patient_in/ Kindes handeln zu können, bedarf es in einigen Fällen Austauschmöglichkeiten mit anderen therapeutischen Fachdisziplinen/ Schulen/ Angehörigen/ etc. Dieser Austausch umfasst auch persönliche Informationen, die die/den Patient_in betreffen (z.B. Therapieschwerpunkte und -fortschritte, etc.). Sofern dieser Austausch erwünscht ist, bitte ich Sie um Angabe der entsprechenden Daten.

Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Ihre Logopädin ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Logopädin Auskunft geben über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen. Die Logopädin unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: Bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird die Logopädin Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie das Recht, die Therapie abzubrechen.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungs­termin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, so haben Sie dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag) Ihrer Logopädin telefonisch mitzuteilen (+43 660 7600 620). Sollte Ihre Logopädin nicht erreichbar sein, so hat die Absage durch Hinterlassen einer Sprachnachricht via Mobilbox unter Angabe Ihres Namens und des vorgesehenen Termins zu erfolgen, nicht jedoch über Email, Fax oder andere Medien (SMS, Whatsapp, Facebook u. dgl.). Bei nicht erfolgter, nicht rechtzeitig oder nicht auf telefonischem Wege vorgenommener Absage ist die Logopädin aus administrativen Gründen gezwungen, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie: Die vereinbarten Therapiezeiten sind pünktlich einzuhalten. Bei zu spätem Erscheinen kann die fehlende Zeit nicht nachgeholt werden. Bei Hausbesuchen bitte ich Sie, verkehrsbedingte zeitliche Schwankungen zu bedenken. Umstrukturierungen der Termine seitens Logopädin (bei Bedarf) werden ebenso zeitgerecht mitgeteilt.

Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Logopädin. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Auch Ihre Logopädin kann sich zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn für Ihre Logopädin die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar ist oder Sie vereinbarte Zahlungsfristen nicht einhalten.

Wie suchen Sie bei Ihrem Kranken­versicherungs­träger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungs­kosten an?

Sie reichen die chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung inkl. des Orignal-Überweisungsscheins (keine Kopie!), die von Ihrer Logopädin ausgestellte Original-Honorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein. Ihre Logopädin informiert Sie gerne über die ungefähre Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung voraussichtlich rückerstatten wird. Derartige Informationen der Logopädin erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet allein die zuständige Krankenkasse.
Therapiematerial und Kopien sind keine Kassenleistungen und werden daher direkt mit Ihnen verrechnet. Ein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist dafür nicht vorgesehen.

Hausbesuche

Sollte es Ihnen aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, selbstständig oder durch Betreuung zu den Praxisräumlichkeiten zu gelangen, so können nach Maßgabe der Kapazitäten der Logopädin Hausbesuchstermine vereinbart werden. In diesem Fall kommt zu dem allgemeinen Tarif der Therapieeinheit ein zusätzlicher Kostenzusatz von € 40,00 pro Therapieeinheit hinzu. Eine teilweise Refundierung durch Ihre Krankenkasse ist möglich, falls eine Bewilligung für „Hausbesuche“ vorliegt. Detaillierte Informationen dazu holen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse ein.

Tarife 2024

Die Therapiezeit versteht sich direkt mit der/dem Patient_in und inkludiert Diagnostik/Therapie, Beratung, Besprechung der häuslichen Übungen (gemeinsam mit den Angehörigen/Eltern, falls erforderlich bzw. gewünscht).

Diagnostik (60 Min) € 106,00
T1 (30 Min) € 53,00
T2 (45 Min) € 79,50
T3 (60 Min) € 106,00
T4 (Gruppe ab 3 Pers., 60 Min) € 45,00
T5 (Hausbesuch) € 40,00

Information zur Verarbeitung Ihrer personen­bezogenen Daten in meiner Praxis

Da ich im medizinisch-therapeutischen Bereich einer Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht unterliege, werden zu Beginn Ihre Kontaktdaten bzw. sensible Gesundheitsdaten erfasst. Diese Daten werden von mir selbstverständlich streng vertraulich behandelt und in digitaler Form abgelegt (Honorarnoten und Befunde z.T. auch in Hardcopy). Eine zusätzliche Speicherung der digitalen Daten erfolgt auf einem weiteren, räumlich getrennten, externen Speichermedium. Meine Honorarnoten, auf denen Ihre Personen- und Versicherungsdaten ersichtlich sind, werden der Steuerberatung Schlack & Partner in 8580 Köflach zur Abwicklung der Steuerberatung weitergegeben. Sensible Gesundheitsdaten sind hier ausgenommen. Um mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt treten zu können und eine chefärztliche Bewilligung für Ihre Therapie einzuholen, müssen Ihre Personen- und Versicherungsdaten (ärztlicher Zuweisungsschein) sowie ein logopädischer Befundbericht dieser via Online-Fax (www.faxonline.at) übermittelt werden (laufend über die SSL-verschlüsselte E-Mail-Adresse office@logopaedie-jobstmann.at). Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, muss ich Sie bitten, selbst mit Ihrer Krankenkassa in Kontakt zu treten.